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Mahnwache in Brandenburg

03.09.2010

Hebammen aus ganz Brandenburg von der Prignitz bis aus der Lausitz, aus allen Bereichen der...

Mahnwache in Erfurt

27.08.2010

Die Thüringer Hebammen fordern am 26. August 2010 auf einer Mahnwache in Erfurt die Verbesserung...

Mahnwache in Berlin

24.08.2010

Am 19. August, von 12 bis 14 Uhr, fand vor dem Haus des Spitzenverband Bund der Krankenkassen in...

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Neugeborenenscreening und Gendiagnostikgesetz

02.02.2010

Am 1.2.2010 trat das Gendiagnostikgesetz in Kraft. Damit steht die Blutentnahme bzw. die Beratung vor der Blutabnahme zum Neugeborenenscreening unter Arztvorbehalt. Die Initiativen des DHV zu einer bundeseinheitlichen Regelung haben leider noch nicht zu einem Erfolg geführt.

Das bedeutet, dass übergangsweise regionale Vorgehensweisen vereinbart werden, die teilweise von den Screeninglabors vorgeschlagen werden (z.B. in Berlin), teilweise mit Kliniken und Kinderärzten individuell vereinbart werden.

Wichtig zu wissen:

  • Hebammen müssen weiterhin über die Notwendigkeit des Screenings bzw. die Notwendigkeit einer Wiederholung bei zu früher Abnahme durch die Klinik informieren (Haftpflichtrisiko)
  • Eine Anordnung des Screenings kann durch jeden Arzt erfolgen. Mit einer Anordnung kann das Screening weiterhin durch Hebammen erfolgen
  • Die Person oder Institution, die die Geburt durchgeführt hat, ist lt. Kinderrichtlinie verantwortlich für die Durchführung des Screenings. Dies betrifft insbesondere Haus- und Geburtshausgeburten.

Zur Zeit werden die Kinderrichtlinien an das neue Gesetz angepasst, sowie die Leitlinien zum Neugeborenenscreening überarbeitet und auch das Robert-Koch- Institut hat nun endlich die Arbeit aufgenommen, um Durchführungsbestimmungen zu erarbeiten. Mit Ergebnissen ist so bald nicht zu rechnen.

Lesen Sie hier den Brief des DHV an die Gendiagnostikkommission: