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Hebammenverband sieht Gefahr einer genetischen Selektion durch PID

09.07.2010

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Präimplantationsdiagnostik (PID) für nicht grundsätzlich strafbar zu erklären, stößt beim Hebammenverband auf großen Widerstand.

Wenn nicht unverzüglich eine Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes auf den Weg gebracht wird, dann wird der Selektion menschlichen Lebens der Weg gebahnt, kritisiert der Deutsche Hebammenverband.

„Das Lebensrecht eines Menschen darf nicht an dessen genetischer Makellosigkeit und vermeintlicher Normalität gekoppelt sein“, so Martina Klenk, Präsidentin des Verbandes. „Denn die Möglichkeit, durch die Präimplantationsdiagnostik in Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung ein genetisch makelloses Kind zur Welt zu bringen, kann sehr schnell zu einer Verpflichtung werden.

Das wäre eine ungeheure Belastung und  Zumutung für Schwangere, die nicht mehr nur einfach guter Hoffnung sein dürfen, sondern sich zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt fühlen, sobald sich eine Normabweichung zeigt“, so die Hebammenpräsidentin.

Bitte beachten Sie dazu auch folgende Standpunkte des Deutschen Hebammenverbandes:

Schreiben an die Bundesministerinnen der Justiz, Gesundheit, Bildung und Forschung und Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Präimplantationsdiagnostik (2001): Download

Stellungsnahme des Deutschen Hebammenverbandes zur Pränatalen Diagnosik (2000): Download