Der Deutsche Hebammenverband ist mit rund 17.600 Mitgliedern die starke politische Interessenvertretung für alle Hebammen. Wir sorgen dafür, dass Hebammen bei Gesetzesvorhaben gehört werden und eine laute Stimme bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen haben. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedern folgende Services:
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Durch die Mitgliedschaft im jeweiligen Landesverband werden Sie auch Mitglied im Deutschen Hebammenverband. Das Bundesland Ihres Wohnsitzes bestimmt dabei die Landesverbandszugehörigkeit.
Wichtig für freiberuflich tätige Hebammen: Als ordentliches Mitglied des DHV sind sie automatisch auch dem Rahmenvertrag mit den Krankenkassen (GKV) (»Merkblatt Rahmenvertrag) beigetreten. Ohne diesen können sie nicht ordnungsgemäß abrechen!
Es sind folgende Mitgliedschaftsformen möglich:
Die ordentliche Mitgliedschaft für examinierte Hebammen, die ihren Beruf ausüben.
Beitrittserklärung, pdf-Datei, zum Download
Die außerordentliche Mitgliedschaft für examinierte Hebammen, die sich im Erziehungsurlaub befinden, vorübergehend nicht tätig sind, sich im Ausland aufhalten oder in den Ruhestand getreten sind.
Beitrittserklärung, pdf-Datei, zum Download
Die Schülerinnenmitgliedschaft
Bitte beachten Sie: Wenn die Schülerinnenmitgliedschaft nach dem Hebammen-Examen in eine Vollmitgliedschaft übergehen soll, ist es notwendig, ein Beitrittsformular (siehe oben) auszufüllen und an die Geschäftsstelle des Deutschen Hebammenverbandes zu senden.
Beitrittserklärung, pdf-Datei, zum Download
Die Mitgliedschaft für Hebammengeleitete Einrichtungen
Die Übernahme der Betriebskosten für Geburtshäuser durch die Krankenkassen wurde am 27. Juni 2008 durch die gemeinsame Schiedsstelle der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Hebammenvertreterinnen beschlossen.
Beitrittserklärung, pdf-Datei, zum Download
Die Fördermitgliedschaft für alle diejenigen, die den Verband ideell und finanziell fördern wollen.
Beitrittserklärung, pdf-Datei, zum Download
und die Ehrenmitgliedschaft
Genauere Informationen können der Satzung Ihres Landesverbandes entnommen werden.
Wenn Sie das entsprechende Formular ausgefüllt und ausgedruckt haben, schicken Sie es uns zu.