Das Gespräch des Deutschen Hebammenverbandes im Familienministerium hat Wirkung gezeigt. Familienministerin Kristina Schröder legte gestern einen Gesetzesentwurf vor, um die Arbeit der Familienhebammen ab 2012 mit jährlich 30 Millionen Euro zu unterstützen. Der Hebammenverband begrüßt diesen Gesetzesentwurf, um den Kinderschutz im Land zu verbessern.
Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass originäre Hebammenarbeit schon immer „Frühe Hilfe“ war und ist. Zu den Aufgaben originärer Hebammenarbeit gehört ein aufsuchendes, niedrigschwelliges Hilfsangebot. „Und das wird auch in Zukunft so bleiben“, so die Präsidentin des Hebammenverbandes, Martina Klenk. Die medizinische Betreuung von Mutter und Kind ist nur eine Facette unseres Leistungsangebotes. Die emotionale und psychosoziale Begleitung im Umbruch zur Elternschaft gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der Hebammenarbeit. Eine achtsame Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit verstehen wir Hebammen als einen gesellschaftlich relevanten Beitrag zur Frauen- und Familiengesundheit. Durch kompetente Hebammenbegleitung werden Mütter und Väter in der sensiblen Bindungsphase gestärkt und die Familienbildung bis zum ersten Geburtstag des Kindes unterstützt. Erst wenn sich zeigt, dass eine Familie aufgrund ihrer besonderen Lebenslage weitergehende Unterstützung braucht , die über das Hilfsangebot der originären Hebammenarbeit hinausgeht, wird eine Familienhebamme vermittelt“ so die Präsidentin. Das Angebot der Familienhebammen richtet sich deshalb vorwiegend an Menschen in besonderen Lebenslagen.
Die Praxis zeigt, dass das beratende und begleitende Angebot durch Familienhebammen sehr gut angenommen wird und langfristig vermutlich erfolgreicher sein wird, als Sanktionen und Strafen im Namen des Kinderschutzes.
Hebammen und Familienhebammen* genießen besonderes Vertrauen der Frauen und Familien, da ihr Angebot auf Unterstützung ausgerichtet ist und sie der Schweigepflicht unterliegen.
Dr. Edith Wolber Pressesprecherin des Deutschen Hebammenverbandes
Telefon 06226 – 429400
Mail: wolber(at)hebammenverband.de
*Was sind Familienhebammen ?Familienhebammen sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Ihr Einsatz ist überall da sinnvoll, wo Mütter eine verstärkte Hilfestellung im alltäglichen Umgang mit ihren Kindern brauchen. Deshalb richtet sich das Angebot besonders an Teenagermütter, Familien mit Migrationshintergrund, Frauen/Partner mit psychischen Belastungen, oder Suchtproblematik, sowie an chronisch kranke Frauen und an Frauen mit Gewalterfahrungen. Das Betreuungsangebot reicht bis zum Ende des ersten Lebensjahres der Kinder.
Eine ausführliche Beschreibung des Tätigkeitsfeldes der Familienhebamme finden Sie hier: www.hebammenverband.de
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