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Aus aktuellem Anlass

Berufspolitik

Der Deutsche Hebammenverband mischt sich ein. Lesen Sie unsere Standpunkte und Stellungnahmen!

Hebammen kämpfen für die Definitionsmacht ihres Leistungsangebotes

Wieder einmal versucht der GKV in die Hohheitsrechte der Hebammenverbände einzugreifen, indem er Leistungsbeschreibungen und ein Leistungsverzeichnis für die Arbeit der Hebammen selbst erstellen will.

Der Deutsche Hebammenverband lehnt diese Forderung entschieden ab. „Zuerst heißt es zu definieren, was Schwangere und junge Familien rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett brauchen, dann erst gilt es festzulegen was wie bezahlt wird“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. Sie befürchtet, dass die Kassen bereits bei der Erstellung einen dicken Rotstift ansetzen und ein minimalistisches Leistungsangebot vorlegen werden, das primär ihren eigenen finanziellen Interessen entspricht. Statt dessen fordern die Hebammen, dass sie gemeinsam mit dem Gesetzgeber definieren, was Schwangere, Gebärende und Wöchnerinnen für sich und ihr Kind brauchen, um deren Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen. Erst in einem zweiten Schritt, sollen dann die Hebammenverbände mit den Kassen die Finanzierung dieser Leistungen verhandeln. „Hebammen verfügen durch ihre berufliche Ausbildung und die Praxis in den Familien über profunde Erfahrungen und Kenntnisse über die medizinischen und psychosozialen Bedürfnisse der Frauen und jungen Familien. „Das kann man nicht vom Schreibtisch aus definieren“, so Martina Klenk. „Darüber hinaus erwarten wir, dass bei der Überführung der Hebammenleistung in das Sozialgesetzbuch, endlich auch jedes versicherte Kind einen eigenständigen Anspruch auf Hebammenhilfe hat, z. B. wenn das Kind wegen Adoption oder Krankheit nicht von der leiblichen Mutter betreut wird. Es bedarf hier konkreter Nachbesserungen, denn wenn die Kassen glauben am Lebensbeginn sparen zu können, werden sie später um so mehr zahlen müssen“, so die Hebammenpräsidentin.

Der Deutsche Hebammenverband vertritt die Interessen von ca. 17.540 Mitgliedern, inklusive 560 Schülerinnen und 117 von Hebammen geleitete Einrichtungen (HgE wie z. B. Geburtshäuser). Ungefähr 60% der Hebammen sind freiberuflich tätig. Ca. 30% arbeiten sowohl angestellt als auch freiberuflich. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit das zentrale Anliegen des Deutschen Hebammenverbandes.

Präsidentin: Martina Klenk

Kontakt: Dr. Edith Wolber, Pressesprecherin des Deutschen Hebammenverband Telefon 06226 – 429400, Mail: wolber(at)hebammenverband.de, www.hebammenverband.de

Zuletzt geändert am 16.12.2022