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Aus aktuellem Anlass

Berufspolitik

Der Deutsche Hebammenverband mischt sich ein. Lesen Sie unsere Standpunkte und Stellungnahmen!

Falsche Anreize in der Frühgeburtshilfe

Säuglinge, die bei ihrer Geburt unter 1.250 Gramm wiegen, gelten als Frühgebore oder sogenannte "Frühchen". Ihre Behandlung ist sehr aufwendig und wird mit durchschnittlich 100 000 Euro honoriert. Am 18. Dezember entschied der 1. Senat des Bundessozialgerichtes in Kassel, dass für eine Klinik eine "Mindestfallzahl" von 14 ausreichend sei, um Frühchen betreuen zu dürfen. Der G-BA (Gemeinsamer Bewertungsausschuss) hatte eine Anzahl von 30 festgelegt.

Der Elternverband Sternschnuppe e.V., der sich für die Versorgung akut und chronisch kranker Kinder engagiert, nimmt diese Gerichtsentscheidung zum Anlass, die Praxis der Fallpauschalenabrechnung bei der Frühgeburtshilfe grundsätzlich zu kritisieren. Für ein Krankenhaus lohne es sich mehr, möglichst viele Frühchen zu betreuen, statt alles daran zu setzen, dass das Kind so lange wie irgend möglich im Mutterleib bleibt.

Der Verein fordert, ähnlich wie in Australien, die gesamte Kinderversorgung, insbesondere die der Frühgeborenen, aus dem ökonomisierten System der Kliniken herauszunehmen, um so falsche Anreize zu verhindern.

Pressemitteilung des Sternschnuppe e.V. vom 7.1.2012: Bauch statt Brutkasten

Medizin-News vom 18.12.2012: Frühchen-Behandlung: Bundessozialgericht kippt Mindestbehandlungszahl

Filmtipp zum Thema:
9.1.2012, ZDF, 22:50 Uhr: Wie Kliniken Profit machen/ "ZDFzoom" deckt fragwürdige Methoden auf

Zuletzt geändert am 16.12.2022