Dass bestimmte Qualitätsmerkmale bei der Hebammenarbeit zu berücksichtigen sind, ist immer schon in der Vergütungsvereinbarung zur Hebammenhilfe festgelegt. Nunmehr ist die Forderung nach diesen Definitionen gesetzlich verankert. Ab Ende Januar 2013 wird es in den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen nun also auch darum gehen, entsprechende Nachweisverfahren in den Verträgen mit den Krankenkassen festzulegen.
Damit sich hier ein praktikables und, wie es nun im Gesetz gefordert ist
„verwaltungsunaufwändiges“ QM-System durchsetzen kann, hat der DHV ein
einfaches und flexibles System erarbeitet, das als Ergänzung für schon
bestehende Systeme genutzt werden und an individuelle Bedürfnisse aller
freiberuflichen Hebammen angepasst werden kann. In den nächsten Monaten
werden zahlreiche Fortbildungen zu dem Thema stattfinden.
„Wir raten allen Hebammen, sich unsere Unterlagen anzusehen und damit zu arbeiten, falls sie noch kein eigenes QM-System etabliert haben. Auch diejenigen, die schon lange mit QM-Systemen arbeiten, sollten ihr System überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Wichtig ist auch die Registrierung auf unserer E-Learning-Plattform“, sagt Katharina Jeschke, Beirätin für den freiberuflichen Bereich. „Auch wenn noch nicht klar ist, wann das QM-System verbindlich gilt, eines ist sicher: Es kommt bestimmt! Und wir wollen mitbestimmen, wie es ausgestaltet wird!“