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Aus aktuellem Anlass

Berufspolitik

Der Deutsche Hebammenverband mischt sich ein. Lesen Sie unsere Standpunkte und Stellungnahmen!

Prozess gegen Hebamme: Zwei Sichtweisen zu den Geschehnissen

Am 19. März 2013 ging es vor dem Schwurgericht in Dortmund erneut darum, ob eine Hebamme und Ärztin aus Unna für den Tod der kleinen Greta verantwortlich ist. Das Mädchen wurde am 30. Juni 2008 in einem Hotel in Unna aus Beckenendlage tot geboren – oder es starb unmittelbar nach der Geburt. Es war der 17. Verhandlungstag. Der Prozess läuft seit dem 27.8.2012.

Bei dem letzten Verhandlungstermin im März wurde jetzt der von der Verteidigung bestellte Sachverständige Dr. Gerd Eldering als sogenanntes „präsentes Beweismittel“ befragt. Zuvor hatte schon am 18. Januar 2013 der vom Gericht bestellte geburtshilfliche Gutachter, Prof. Dr. Dr. Axel Feige aus Nürnberg, sein Gutachten vorgestellt. Er war zu dem Schluss gekommen, dass Greta „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zwischen 16 und 18 Uhr gesund geboren wäre, weil ihre Herztöne zu diesem Zeitpunkt stabil gewesen seien. Seiner Meinung nach ist Greta aufgrund von Sauerstoffmangel unter der Geburt gestorben.

Dem widersprach Dr. Gerd Eldering. Seiner Auffassung nach lassen die zur Verfügung stehenden Daten auch eine andere Sichtweise zu. Das Kind könne auch schon bereits vor 16 Uhr im Mutterleib gestorben sein. Das ließe sich zwar nicht beweisen, aber diese Sichtweise müsse auch in Betracht gezogen werden. Er begründete seine Auffassung unter anderem damit, dass die Lunge von Greta sich nicht belüften ließ. Dies deute auf eine bereits eingetretene Leichenstarre hin. Außerdem hätten die gehörten Herztöne auch mütterliche sein können. Auch die Veränderungen im kindlichen Gehirn würden auf keinen „frischen“ Tod hinweisen.

In den Verhandlungstagen seit August sind eine ganze Reihe von Gutachtern und Sachverständigen gehört worden – auf deren Aussagen sich Prof. Dr. Feige und Dr. Eldering stützen: Die Plazenta wurde untersucht, das kindliche Gehirn, das Kind obduziert sowie ein Spezialist für angeborene Herzfehler befragt. Hinzu kamen die Gedächtnisprotokolle der Eltern und ihre Aussagen gegenüber der Kripo direkt nach der Geburt, die sich teilweise mit dem Gedächtnisprotokoll widersprechen, sowie die drei Gedächtnisprotokolle der Angeklagten, die sich ebenfalls teilweise widersprechen, und deren Geburtsbericht sowie die Aussagen des Notarztes T., der nach der Geburt gerufen worden war.

Noch ist die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen. Wann ein Urteil zu erwarten ist, lässt sich nicht voraussagen.

Bettina Salis, Prozessbeobachterin des DHV

Zuletzt geändert am 16.12.2022