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Aus aktuellem Anlass

Berufspolitik

Der Deutsche Hebammenverband mischt sich ein. Lesen Sie unsere Standpunkte und Stellungnahmen!

Herr Bahr: Bitte bei Klinik-Hilfen nicht die Geburtshilfe vergessen!

Krankenhäuser sollen für 2013 und 2014 insgesamt 1,1 Mrd. Euro erhalten, um die Pflege zu verbessern. Entsprechenden Vorschlägen des Bundesgesundheitsministeriums hat das Kabinett am Mittwoch zugestimmt. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) fordert, dass diese finanziellen Mittel für die Krankenhäuser auch in eine Verbesserung der Geburtshilfe fließen müssen.

Foto: Bernd Ege/Pitopia

„Viele Klinik-Hebammen müssen im Kreißsaal mehrere Frauen gleichzeitig betreuen und sind außerdem noch für die CTG-Kontrollen auf den Stationen zuständig. Hinzu kommen lange und ungünstige Arbeitszeiten. Das führt zu Stress und zu einer nicht bedarfsgerechten Betreuung der Frauen unter der Geburt“, sagt Susanne Steppat, Beirätin für den Angestelltenbereich. „Mit dem jetzt zur Verfügung gestellten Geld muss deshalb der Personalschlüssel dringend verbessert werden, auch um bei Komplikationen besser und schneller reagieren zu können. Eine engere Begleitung kann dazu beitragen, die dramatische Kaiserschnittrate von durchschnittlich 30 Prozent zu senken.“

Es ist in Fachkreisen unumstritten, dass in allen Bereichen der Patientenversorgung in Krankenhäusern ein Mangel an Betreuungs- und Pflegepersonal herrscht. Dieser soll mit den jetzt von der Regierung verabschiedeten Vorschlägen, die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegt wurden, behoben werden. Der DHV fordert, dass die Gelder unmittelbar den Patienten vor allem auch in den geburtshilflichen Abteilungen zu Gute kommen und nicht zur Rentabilitätssteigerung der Kliniken verwendet werden.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe

Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums

Kontakt:
Deutscher Hebammenverband e.V.

Susanne Steppat
Beirätin für den Angestelltenbereich
Tel.: 0241-18246157

E-Mail: steppat(at)hebammenverband.de

Zuletzt geändert am 16.12.2022