"Wir begrüßen die Verkammerungspläne der Pflege sehr", sagt Susanne Steppat, DHV-Beirätin für den Angestelltenbereich. "Doch wenn in der Pflege 1,2 Mio Menschen arbeiten und demgegenüber rund 20.000 aktive Hebammen stehen, ist zu befürchten, dass unsere spezifischen Bedürfnisse und Interessen in einer gemeinsamen Berufekammer zu wenig Gehör finden würden." Bislang gibt es noch kein Modell, wie in einer Gesamtkammer auch die Interessen von Minderheiten vertreten werden.
Zudem zeichnet sich der Hebammenberuf, innerhalb der Gesundheitsfachberufe, durch eine einzigartige Autonomie und Befugnisse aus, die im Hebammengesetz festgelegt sind. Das unterscheidet ihn von allen anderen Berufen. Außerdem nimmt der DHV als der mit Abstand größte Hebammenberufsverband bereits einige Aufgaben einer Kammer wahr, z.B. die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen.
Berufekammern müssen föderalistisch eingerichtet werden. Das heißt, jedes Bundesland erhält eine eine eigene Kammer. Das bindet Ressourcen und kann bei Verhandlungen zu einer Fraktionierung und Schwächung führen. Zentralen Problemen wie der Haftpflichtprämiensteigerung lässt sich auch durch eine Kammerlösung nicht beikommen. Es steht vielmehr zu befürchten, dass dadurch die Zuständigkeiten im Unklaren belassen werden und sich eine Lösung weiter nach hinten verschiebt.
Da für die Gesundheitsberufekammern/Pflegekammern im Moment auch kein eigenes Versorgungswerk geplant ist, sind durch die Kammern auch in der Rentenproblematik keine Verbesserungen für die Hebammen zu erwarten. "Aufgrund dieser Nachteile lehnen wir zurzeit eine Kammerlösung für die Hebammen ab", sagt Susanne Steppat. "Dies kann sich durchaus irgendwann ändern, wenn die Vorteile einer Verkammerung überwiegen sollten."
Weitere Informationen:
Positionspapier zur Beteiligung der Hebammen an Gesundheitsfachberufekammern/Pflegekammern (April 2013)