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Aus aktuellem Anlass

Berufspolitik

Der Deutsche Hebammenverband mischt sich ein. Lesen Sie unsere Standpunkte und Stellungnahmen!

Klärungsbedarf beim Gesetz zur vertraulichen Geburt

Heute wollte der Deutsche Bundestag eigentlich das Gesetz zur vertraulichen Geburt verabschieden. Doch die Abstimmung wurde verschoben. Der Grund: Es gibt noch Klärungsbedarf zu den den neuen Regelungen.

Foto: Pitopia/Regina Hachmeister

Strittig ist vor allem, ob die etwa 250 Angebote zur komplett anonymen Geburt und die 80 Babyklappen weiter bestehen dürfen, wenn das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft tritt. Mit dem neuen Angebot könnte eine Schwangere ihr Kind gebären, ohne ihren Namen preiszugeben. Die Angaben zu ihrer Person würden unter einem Pseudonym bei einer Beratungsstelle aufbewahrt und 16 Jahre lang komplett unter Verschluss gehalten. Danach soll das Kind aber den Namen der Mutter erfahren können. Damit will das neue Gesetz dem Recht eines jeden Menschen, seine Herkunft zu kennen, Rechnung tragen.

Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Hebammenverband die geplanten Neuregelungen. „Es ist gut, dass der Schwangeren eine medizinisch betreute Geburt ermöglicht wird und auch die Geburtshelfer und -helferinnen endlich Rechtssicherheit erhalten“, sagt Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. Ebenso wichtig sei die Berücksichtigung der Rechte der Mütter, Väter und des Kindes.

„Positiv ist ebenfalls, dass die neuen Regelungen jetzt auch ausdrücklich bei
Hausgeburten gelten sollen“, sagt Martina Klenk. „Das ist deshalb wichtig, weil gerade Frauen, die unter schwierigen psychosozialen Bedingungen leben, die Aufmerksamkeit scheuen und häufig die Geburt im häuslichen Umfeld vorziehen. Hebammen sind oftmals die erste und einzige Anlaufstelle für die bedrängten Frauen. Diese schätzen die verlässliche und vertrauensvolle Betreuung durch Hebammen in der Schwangerenvorsorge, bei der Geburt und im Wochenbett.“

Dennoch fehlt Martina Klenk in dem Gesetz eine wichtige Gruppe Schwangerer: diejenigen Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben wollen oder können, aber ihre Kinder trotzdem behalten möchten. „Hebammen betreuen oft Frauen, die zum Beispiel keine Krankenversicherung oder keinen legalen Aufenthaltsstatus haben“, sagt Martina Klenk. „Auch sie müssen gut versorgt werden und ihre Kinder behalten dürfen, wenn sie es wünschen. Hier gibt es noch dringenden Regelungsbedarf.“


Weitere Informationen:

Deutschland Radio Kultur vom 15.3.2013: Bundestag streitet weiter über die "vertrauliche Geburt"

Die Welt 15.05.13: Beschluss zur vertraulichen Geburt in der Schwebe

Deutschland Radio Kultur vom 13.3.2013: "Ein unmoralischer Umgang mit Frauen", Interview mit Katharina Jeschke, DHV-Beirätin für den Freiberuflichen-Bereich

DHV-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt

Zuletzt geändert am 16.12.2022