Danach soll das Kind aber den Namen der Mutter erfahren können. Damit will das neue Gesetz dem Recht eines jeden Menschen, seine Herkunft zu kennen, Rechnung tragen. Die rechtlich umstrittenen Babyklappen und anonymen Geburten werden aber weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Der Deutsche Ethikrat hatte bereits 2009 gefordert, Babyklappen abzuschaffen, da diese nicht verhinderten, dass Mütter ihre Babys in Notsituationen töteten.
Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Hebammenverband die geplanten Neuregelungen. „Es ist gut, dass der Schwangeren eine medizinisch betreute Geburt ermöglicht wird und auch die Geburtshelfer und -helferinnen endlich Rechtssicherheit erhalten“, sagt Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. Ebenso wichtig sei die Berücksichtigung der Rechte der Mütter, Väter und des Kindes.
„Positiv ist ebenfalls, dass die neuen Regelungen jetzt auch ausdrücklich bei
Hausgeburten gelten sollen“, sagt Martina Klenk. „Das ist deshalb wichtig, weil gerade Frauen, die unter schwierigen psychosozialen Bedingungen leben, die Aufmerksamkeit scheuen und häufig die Geburt im häuslichen Umfeld vorziehen. Hebammen sind oftmals die erste und einzige Anlaufstelle für die bedrängten Frauen. Diese schätzen die verlässliche und vertrauensvolle Betreuung durch Hebammen in der Schwangerenvorsorge, bei der Geburt und im Wochenbett.“
Dennoch fehlt Martina Klenk in dem Gesetz eine wichtige Gruppe Schwangerer: diejenigen Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben wollen oder können, aber ihre Kinder trotzdem behalten möchten. „Hebammen betreuen oft Frauen, die zum Beispiel keine Krankenversicherung oder keinen legalen Aufenthaltsstatus haben“, sagt Martina Klenk. „Auch sie müssen gut versorgt werden und ihre Kinder behalten dürfen, wenn sie es wünschen. Hier gibt es noch dringenden Regelungsbedarf.“
Wenn der Bundesrat jetzt dem Gesetz zustimmt, kann dieses im Mai 2014 in Kraft treten. Die Tatsache, dass der Bund die Kosten für die Vertraulichen Geburten übernehmen will, könnte den Ländern eine Zustimmung erleichtern.
Weitere Informationen:
Der Tagesspiegel vom 9.6.2013: Vertrauliche Geburt löst Babyklappe nicht ab
Tagesschau.de vom 7.6.2013: Vertrauliche Geburt soll Babys retten
spiegel.de vom 7.6.2013: Vertrauliche Geburten: "Kein Recht, sich der Verantwortung zu entziehen"
dradio.de vom 7.6.2013: Alternative zur Babyklappe
DHV-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt