Schwangere in Konfliktsituationen können ihr Kind künftig unter einem Pseudonym in einer Einrichtung der Geburtshilfe oder von einer Hebamme betreut zuhause zur Welt bringen. Ihren tatsächlichen Namen geben sie nur in einer Beratungsstelle bekannt, die diesen dann zur Aufbewahrung in einem versiegelten Umschlag zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben schickt. Wird das Kind zur Adoption freigegeben, kann es mit Vollendung des 16. Lebensjahrs die Identität seiner leiblichen Mutter erfahren. Ein Preisgabe muss allerdings nicht erfolgen, wenn die Mutter zwingende Gründe für eine weitere Geheimhaltung geltend machen kann.
Der DHV begrüßt grundsätzlich, dass die vertrauliche Geburt in Deutschland erstmals verbindlich geregelt wird. Schwangere, die bei und nach der Geburt anonym bleiben wollen, erhalten so die Chance auf eine medizinisch betreute Geburt und Hebammen, Geburtshelferinnen und -helfer rechtliche Sicherheit. Die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vorsorge und der Wochenbettbetreuung entstehenden Kosten wird der Bund entsprechend der Vergütung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft übernehmen. Wie genau das Verfahren aussehen wird, mit dem die Leistungserbringerinnen ihre Kosten geltend machen können, ist noch nicht abschließend geklärt.
Positiv ist, dass auch außerklinische Geburten und Hausgeburten im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt werden. In einigen Punkten ist das Gesetz aber nach wie vor nicht ausgereift. Dass einige Mütter zwar anonym gebären, ihr Kind aber behalten möchten, wird nicht berücksichtigt. Dies ist beispielsweise bei Müttern, die in häuslichen Gewaltsituationen leben, der Fall. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wird evaluiert, wie sich das neue Gesetz und der Ausbau der Hilfen tatsächlich auswirken. Die weiter bestehenden Angebote anonymer Kindesabgabe und die vorhandenen Babyklappen sollen in diese Evaluierung einbezogen werden.