„Dies sind hervorragende Nachrichten für unseren Berufsstand“, sagt Yvonne Bovermann, Präsidiumsmitglied im Deutschen Hebammenverband (DHV) und Beirätin für den Bildungsbereich. „Dass der Bundesgesundheitsminister den Gesetzentwurf noch während der Beratung der Bundesländer im Parlament einbringt, zeigt den Wunsch, die Hebammenausbildung baldmöglichst aufzuwerten. Davon werden die betreuten Frauen, Familien und die künftigen Hebammen in hohem Maße profitieren.“ Der DHV begrüßt ausdrücklich den vorgelegten Gesetzentwurf, der primärqualifizierende, duale Studiengänge mit einem Studiengehalt für den Praxisanteil vorsieht.
Um die Betreuung der Frauen und Familien und die Qualifikation der Hebammen hierzu für die kommenden Jahre auf den bestmöglichen Weg zu bringen, schlägt der DHV noch folgende Änderungen am Gesetzentwurf vor. So sollte für die bestmögliche Betreuung der Schwangeren eine Vorbehaltstätigkeit durch Ärztinnen und Ärzte und Hebammen festgelegt werden. Darüber hinaus sollte ein weniger umständlicher Weg für die Kostenerstattung der freiberuflichen Externats-Hebammen aufgenommen werden. Zudem fordert der DHV dazu auf, den nachträglichen Titelerwerb aller Hebammen zum Bachelor zu ermöglichen.
Der aktuelle Zeitplan für die Beratungen zum Berufsgesetz ist:
15. Mai 2019: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf
04. Juni 2019: Die Koalitionsfraktionen beschließen den Gesetzentwurf
05./06. Juni 2019: Der Gesetzentwurf wird offiziell in das parlamentarische Verfahren eingebracht /1. Lesung im Bundestagsplenum
12. Juni 2019: Der Gesetzesentwurf wird im Gesundheitsausschuss des Bundesrates beraten
26. Juni 2019: Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag
28. Juni 2019: 1. Durchgang im Plenum des Bundesrates mit Stellungnahme
Wir werden Sie über Änderungen bzw. die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/H/Gesetzentwurf_Hebammenreformgesetz.pdf