DHV-Präsidiumsmitglied Yvonne Bovermann, als Sachverständige zum Thema eingeladen, lobte die geplante Verzahnung von Theorie und Praxis. Duale Studiengänge hätten sich in Deutschland bereits vielfach bewährt und funktionierten hervorragend.
Auch Dr. Elisabeth Flix vom Caritasverband bewertete den Gesetzentwurf positiv und hob den hohen Anteil an Praxisanleitung besonders hervor.
Stefan Weiß vom GKV-Spitzenverband äußerte sich dagegen skeptisch. Akademisierte Hebammen sieht Weiß zukünftig eher in der Geburtshilfe und weniger in der Wochenbettbetreuung, was dort eine Lücke reiße. Er brachte für seinen Verband die Idee eines neuen, niederschwellig angesiedelten Ausbildungsberufs – den der Mütterpflegekraft ins Spiel.
Professorin Nicola Bauer von der DGHWi erachtete Hebammenschulen zukünftig als überflüssig. Sie empfahl den Lehrerinnen an die Hochschulen zu gehen und sprach sich für ein siebensemestriges Studium aus.
Im Vorfeld haben wir eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf sowie eine ergänzende Stellungnahme veröffentlicht. Beide können Sie hier nachlesen.
Der weitere Zeitplan für die Beratungen zum Berufsgesetz ist:
28. Juni 2019: 1. Durchgang im Plenum des Bundesrates mit Stellungnahme
Wir werden Sie über Änderungen bzw. die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/H/Gesetzentwurf_Hebammenreformgesetz.pdf