Der DHV appelliert daher eindringlich an die Kliniken, für Väter oder eine andere Begleitperson für die Geburt eine Ausnahmereglung für den berechtigten nachvollziehbaren Besucherstopp in den Krankenhäusern zu finden. Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gehen hier bereits mit gutem Vorbild und einer landesweit einheitlichen Ausnahmeregelung voran.
Den Gebärenden den Beistand durch eine Vertrauensperson zu verweigern bedeutet schon in einem regulären Krankenhausbetrieb, sie über weite Strecken der Geburt ganz alleine zu lassen. Denn Hebammen betreuen in der Regel mehr als eine gebärende Frau gleichzeitig. Auf Grund der Vorgabe persönliche Kontakte auf das Unvermeidliche zu reduzieren, erleben Schwangere notgedrungen in Zeiten von Covid-19 nicht die übliche Begleitung durch eine Hebamme im direkten Austausch und auch nicht die Art von Geburtsvorbereitung, die sie unter normalen Umständen erfahren hätten. Dadurch paart sich die Sorge vor Ansteckung mit der Angst um die Geburt. Als einen Ausweg aus dieser Angstspirale sehen manche Gebärende die Alleingeburt mit allen Gefahren für Mutter und Kind. Um dies zu verhindern, muss eine vertrauensvolle Begleitung für die werdende Mutter grundsätzlich auch in Krankenhäusern gewährleistet sein.
Die Entscheidung, keine Begleitperson zuzulassen hat deshalb gravierende Folgen für die Geburtserfahrung. Das betrifft die Geburt selbst und die Nachgeburtsphase, die besonders für Väter wichtig ist, um Bindung zum Kind aufzubauen. Die Geburtsbegleitung durch eine Vertrauensperson ist wichtig, um der Gebärenden Sicherheit und Zuversicht zu geben, was sich immens positiv auf den Geburtsverlauf auswirkt.
Das Verbot von Begleitpersonen in einzelnen Kliniken kann darüber hinaus gravierende Folgen haben für die umliegenden Kliniken, die eine andere Praxis handhaben. Frauen werden vermehrt auf Kliniken ausweichen, die Begleitpersonen zulassen. Das verschärft die Versorgungssituation dieser Kliniken ohne Beschränkung und damit die Arbeitssituation in den Kreißsälen. Die Kolleginnen können diese Mehrbelastung nicht adäquat auffangen. Wir plädieren für individuelle Entscheidungen und das Ausschöpfen aller Möglichkeiten, um Begleitung bei der Geburt zuzulassen.
Download des Statements zu Begleitpersonen als PDF (aktualisierte Fassung vom 15.04.)