Befristete Sonderregelungen für die Zeit der COVID 19-Pandemie
Neben den vielfältigen fachlichen und medizinischen Fragen die jetzt den beruflichen Alltag prägen, steht bei vielen Kolleginnen die Sorge um ihre Betreuungen und die eigenen Familien drängend im Raum. Die fortschreitenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie samt den damit verbundenen notwendigen Einschränkungen lösen auch in unserer Berufsgruppe Existenznöte aus. Viele von Ihnen sorgen sich um ihre Betreuungen, um ihre eigene Gesundheit und die ihrer Familien. Existenznöte treiben Sie um.
Mit der Vereinbarung zu den veränderten Abrechnungsmöglichkeiten, die Sie hier aufrufen können, möchten wir diesen Ängsten entgegentreten.
Mehr Schutzkleidung wird bald verfügbar sein
Viele von Ihnen sind von der Verknappung von Atemschutzmasken, Handschuhen, Schutzkitteln und -brillen (bei Geburten) betroffen und zurzeit gibt es zu wenig Schutzkleidung. Um eine Versorgung von Hebammen mit Schutzkleidung flächendeckend sicherzustellen, wird der DHV in Abstimmung mit seinen Landesverbänden die notwendigen Bedarfe für die nächsten Monate an das zuständige Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern weitergeben.
Sobald klar ist, auf welchem Wege die Schutzkleidung dann verteilt wird, werden wir Sie informieren. Ein Versand von Schutzkleidung über den DHV wird nicht erfolgen. Wir bitten noch um etwas Geduld, die Klärung derartiger Prozesse nimmt einige Tage in Anspruch.
Geburtskliniken brauchen dringend Unterstützung
Die Versorgungssituation in den Kliniken spitzt sich zu. Das betrifft auch die Geburtshilfe, denn Hebammen, die mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen sind, müssen in Quarantäne bleiben. Wir haben vermehrt Meldungen von Kliniken, die noch größere Engpässe als sonst in der Geburtshilfe haben.
Wir möchten daher alle Kolleginnen bitten, ihre persönlichen Kapazitäten zu prüfen und sich gegebenenfalls zur Arbeit in den Kliniken zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie persönlich eine Möglichkeit sehen, sich als Hebamme einzubringen, dann melden Sie sich bitte bei den umliegenden Geburtskliniken oder vernetzen sich mit den umliegenden Hebammenteams.
Auch die ambulante Geburt wird von Seiten der Frauen jetzt stärker nachgefragt. Bitte prüfen Sie Ihre Kapazitäten, ob Sie Betreuung im frühen Wochenbett leisten können. Es gibt inzwischen auch die (finanziell abgesicherte) Möglichkeit, eine Beratung per Telefon oder Video anzubieten, wenn eine aufsuchende Betreuung nicht dringend erforderlich ist.
Basisinformationen für Ihren Arbeitsalltag
Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung? Kann ich Kurzarbeitergeld für meine Angestellten beantragen? Kann mein Arbeitgeber meine freiberufliche Tätigkeit verbieten? Welche Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden? Auf die vielen Fragen, die Sie derzeit umtreiben, möchten wir Ihnen in diesen FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus im Arbeitsalltag ausführliche und rechtlich sichere Antworten geben. Sie werden regelmäßig aktualisiert.
Informationen zur Betreuung von Schwangeren
Wir haben es mit einer Situation zu tun, die für alle im Gesundheitssystem neu ist und die kein vorangegangenes Handlungsmuster zur Orientierung bietet. In diesem neuen Infopapier haben wir Tipps zur Betreuung von Frauen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett für Hebammen zusammengestellt.
In Kürze: Neuer Online-Kurs auf OlGA
Auf unserer Lernplattform OlGA stellen wir gerade einen Kurs mit aktuellem Hebammenwissen zur Betreuung während der Corona-Pandemie zusammen. In Kürze können Sie unter dem Link www.hebammenverband-olga.de das Fortbildungsangebot aufrufen. Selbstverständlich können Sie für die Bearbeitung dieses Kurs Notfall-Fortbildungsstunden erhalten.
Wissenswertes zur Ausbildung, zum Studium und zu Praxiseinsätzen
Die Corona-Pandemie beeinflusst auch die Hebammenausbildung und das Studium. Neben Fragen nach dem geeigneten Infektionsschutz befürchten werdende Hebammen und Schulen Verschiebungen der Einsätze und vermehrte Fehlzeiten. Besonders bezüglich der Einsätze bei freiberuflichen Hebammen und in HgEs besteht große Unsicherheit, auch auf Seiten der Externatshebammen. Externatseinsätze werden teilweise hinterfragt oder abgesagt. In einigen Ausbildungsstätten stehen derzeit Examensprüfungen an und es besteht große Unsicherheit, ob diese stattfinden können. Wir haben viele Informationen für Sie in unseren neuen Hinweisen zur Hebammenausbildung und zum -studium zusammengestellt.
Zunächst mal sei jedoch allen werdenden Hebammen gesagt: Sie sind auch in der jetzigen Lage wichtig! Sie leisten in den Kliniken und auch in den Hebammenpraxen einen wertvollen Beitrag! Und es bleibt ein wichtiges Ziel, Ihre Ausbildung weiter voranzubringen und Ihr Examen sicherzustellen.
Bitte beachten Sie, dass durch die gerade geschaffene Ausnahmeregelung der Abrechnung von Wochenbettbesuchen, Schwangerschaftsbetreuung und Kursen über Video oder Telefon auch die Anwesenheit einer werdenden Hebamme am Monitor kein zusätzliches Infektionsrisiko darstellt. Bitte beteiligen Sie wenn es irgendwie geht die WeHen auch bei dieser Betreuungsform und sagen Sie das Externat nicht vorschnell ab.
Auch eine Änderung der Einsatzplanung sollte von Seiten der Schule oder Hochschule erwogen werden, falls es keine ausreichenden Möglichkeiten für das geplante Externat gibt. Denn die Ausbildende Einrichtung verantwortlich ist für die Einsätze.
Externate müssen außerdem nicht zwingend durchgeführt werden, um zum Examen zugelassen zu werden. Was beim Eintritt in die Freiberuflichkeit bezüglich des Externates zu beachten ist, finden Sie in dem Dokument Externatsdauer und Qualitätsmanagement – Was beim Eintritt in die Freiberuflichkeit zu beachten ist.
Für die Examensprüfungen, die teilweise anstehen, sollten mit den zuständigen Behörden Lösungen gefunden werden. Auch hier ist wie an den Hochschulen wichtig, dass alternative Prüfungsformen zugelassen werden.
Für die praktischen Prüfungen könnten sich Behörden und Bildungsstätten an den Regelungen der neuen Hebammenstudien- und Prüfungsverordnung orientieren. Hier werden aus ethischen Gründen Simualtionsprüfungen für die praktischen Prüfungen, insbesondere die Examensgeburt eingeführt. Examensgeburten sollten besonders jetzt nicht stattfinden. Auch für die Prüfung mit der Schwangeren und die Wochenbettprüfung sollte in der jetzigen Situation vollständig auf „echte“ Schwangere, Wöchnerinnen und Neugeborene verzichtet werden.
Ebenso lassen sich für die schriftliche und die mündliche Prüfung alternative Szenarien entwickeln, so dass die staatlichen Prüfungen vollständig durchgeführt werden können. Wir appellieren an alle Behörden und Bildungsstätten, hier offen und kreativ für alternative Ansätze zu sein.