Die Covid-19-Pandemie hat weite Teile des öffentlichen Lebens lahmgelegt. Veranstaltungen sind abgesagt, Geschäfte geschlossen. Seit vergangenem Sonntag gilt bundesweit ein Kontaktverbot, in manchen Bundesländern eine Ausgangssperre und in einzelnen Regionen ein kommunal angeordnetes Betretungsverbot öffentlicher Flächen, die vor der Haustür beginnen. In diese Zeit fiel eine der bedeutendsten jährlichen Zusammenkünfte des Deutschen Hebammenverbandes: die Frühjahrshauptausschusssitzung der Landesvorsitzenden, der Präsidiumsmitglieder und der Beauftragten des DHV. Ein Verschieben dieser Sitzung war keine Option – denn Handlungsfähigkeit ist aufgrund der aktuellen Situation auch in unserem Berufsfeld mehr denn je gefragt. Innerhalb sehr kurzer Zeit haben wir die Sitzung virtuell organisiert und durchgeführt. 42 Funktionsträgerinnen des Deutschen Hebammenverbandes und der Landesverbände – verteilt über die ganze Republik – haben über drei Tage hinweg Entscheidungen getroffen, die für die weitere berufspolitische Arbeit dieses Jahr notwendig waren.
Aus dieser Hauptausschusssitzung heraus ist ein Krisenstab entstanden, der unmittelbar danach seine Arbeit aufgenommen und sich um die drängendsten Fragestellungen in der Corona-Pandemie kümmert. Bei täglichen virtuellen Meetings tragen wir Informationen zusammen, geben Empfehlungen heraus und unterstützen sowohl die Präsidiumsmitglieder als auch die Landesvorsitzenden dabei, schnell und informiert Entscheidungen zu treffen und die Hebammen mit den benötigten Informationen zu versorgen. Ziel ist ein koordiniertes Vorgehen in allen Fragen, die die Hebammenarbeit in dieser Krisenzeit betreffen.
Aktuell arbeitet der DHV daran, dass die Bundesregierung bei der Bereitstellung und Zuweisung der persönlichen Schutzkleidung auch die Hebammen berücksichtigt. Die Beschaffung und die Verteilung der Schutzkleidung an Kolleginnen fallen in den Aufgabenbereich lokaler oder regionaler Behörden. Wir freuen uns darüber, dass die Krankenkassen sofort erkannt haben, dass es Sonderregelungen für die Abrechenbarkeit von Hebammenleistungen geben muss und bemühen uns beim Aufbau einer bundesweiten Vermittlungsplattform für die akute Suche von Hebammenleistungen.
Im Folgenden haben wir die neuesten Informationen für Sie zusammengestellt.
Befristete Sonderregelungen wurden aktualisiert
Eine angepasste Version der Sondervereinbarung über alternative Möglichkeiten zur Leistungserbringung von freiberuflich tätigen Hebammen für die Zeit der COVID-19-Pandemie können Sie hier aufrufen. Darin finden Sie ausführliche Informationen zu den vorübergehend geänderten Regelungen bei der Abrechnung von Leistungen, bei den Fristen zur Qualitätsvereinbarung und bei den Wechselfristen im Rahmen des Gruppenhaftpflichtvertrages.
Akutsuche mit Ammely
Am kommenden Montag, den 30. März 2020, geht die Vermittlungsplattform für Hebammenleistungen www.ammely.de offiziell auch für Betreuungssuchende an den Start.
Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach kurzfristiger Betreuung durch die Corona-Pandemie steht ab Montag eine Akutsuche auf www.ammely.de zur Verfügung. So werden Frauen mit Hebammen verbunden, die bei akuten Problemen per Hausbesuch, Telefon oder online in einer Videositzung beraten können.
In der Akutsuche können Hebammen Leistungen auswählen, die sie auch kurzfristig anbieten möchten. Ihre Verfügbarkeiten können Sie hier täglich einstellen. Verändern Sie einfach Ihren Status, wenn Sie in der Suche für digitale Betreuung per Telefon oder Video, Hausbesuche oder beide Betreuungsarten gefunden werden möchten. Akute Betreuungsanfragen über Ammely sind immer zunächst für einen Einzeltermin, es handelt sich nicht um reguläre Anfragen für den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Somit liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie die Betreuung nach dem Einzeltermin fortsetzen können und möchten.
Aufgrund der kurzfristigen Änderung wird die “reguläre” Hebammenvermittlung für eine normale Betreuung und Kurse dann ab dem 13. April 2020 verfügbar sein.
Was Sie tun können?
- Sie haben sich noch nicht angemeldet? Dann können Sie hier Ihr kostenloses Profil erstellen (Dauer max. 10-15 Minuten).
- Sie sind bereits angemeldet? Bitte achten Sie darauf, dass Sie am Montagmorgen noch einmal schauen, dass alle Daten dem aktuellen Stand entsprechend eingetragen sind.
Weshalb ist die Plattform insbesondere in Zeiten von Corona wichtig?
Gerade jetzt ist es wichtig, die Plattform Ammely zu nutzen, damit wir bundesweit zusammenarbeiten können. So können mögliche Betreuungsengpässe in manchen Regionen durch digital verfügbare Hebammen aus anderen Regionen ausgeglichen werden. Helfen Sie mit und seien Sie dabei!
Feedback und Verbesserungsvorschläge können Sie jederzeit an julia(at)keleya.de senden.
Vereinbarung zu den Pauschalen
Liebe Kolleginnen, im neuen Hebammengesetz wird unter anderem festgelegt, dass freiberuflich, außerklinisch tätige Hebammen und hebammengeleitete Einrichtungen (HgE), die Einsätze für die Studierenden der Studiengänge nach dem neuen Hebammengesetz anbieten, ihre Kosten erstattet bekommen.
Für die im neuen Gesetz vorgegebenen 480 Stunden (entsprechen drei Monaten) Praxiseinsatz im außerklinischen Bereich, in denen zwingend ein Anteil von mindestens 25 Prozent Praxisanleitung enthalten sein muss, beträgt die Pauschale 6.600 €. Diese kann auch in monatlichen Teilraten ausgezahlt werden, wenn die Einsatzzeit aufgeteilt wird. Die Gelder werden von der praxisverantwortlichen Klinik, die mit der Studierenden den Ausbildungsvertrag hat, an die kooperierende Hebamme oder HgE ausbezahlt. Wir werden in den nächsten ein bis zwei Wochen hierzu ausführlicher berichten.
Einen weiteren Pauschalbetrag können Hebammen erhalten, die eine mindestens 300 Stunden umfassende Qualifikationsmaßnahme zur Praxisanleitung absolviert haben. Dies kann eine Weiterbildungsmaßnahme sein, aber auch berufspädagogisch-didaktische Studiengänge sollten als geeignet anerkannt werden. Hebammen erhalten hierfür eine Pauschale in Höhe von 9.730 €, wenn diese Qualifikation nach dem 1. März 2020 abgeschlossen wurde.
Auch diese Pauschale soll von den Kliniken ausgezahlt werden, die in den künftigen Studiengängen „verantwortliche Einrichtungen“ sein werden, d. h. verbindliche Verträge mit Studierenden abgeschlossen haben. Da diese Studiengänge erst aufgebaut werden und die Kliniken die neuen Budgets noch nicht mit den Krankenkassen verhandelt haben, ist es möglich, dass sich die Auszahlung dieser Pauschale noch verzögern kann. Der Anspruch besteht jedoch in jedem Fall.
Neues Online-Angebot zu Corona-Themen auf OlGA
Auf unserer Fortbildungsplattform OlGA haben wir aktuelle, hebammenrelevante Inhalte zur Corona-Pandemie eingestellt. Sie finden dort Informationen des DHV, wie z. B. ein Podcast-Interview mit unsere Rechtsanwältin Frau Dr. Hirschmüller, und aufbereitete Hinweise des Robert-Koch-Institutes. Darüber hinaus können Sie eine Linksammlung aufrufen, die u. a. ein Erklärvideo zum Wochenbettbesuch bei einer Covid-19-positiven Wöchnerin sowie Empfehlungen der BGW enthält.
Bislang gibt es noch keine Prüfungsfragen, um Ihre Recherche und Lernzeit mit Fortbildungsnachweisen und Fortbildungspunkten zu belohnen. Daran wird jedoch gearbeitet, so dass Sie diese bald nachträglich erwerben können – uns ist es im Moment wichtiger, dass Sie die nötigen Inhalte zeitnah zur Verfügung gestellt bekommen.
Im Kurs „Webkonferenzen für Kurse und Beratungseinheiten nutzen“ erfahren Sie, wie Sie Schwangerschaft- und Wochenbettbetreuungen sowie Kurse in einer digitalen Videokonferenz anbieten können.
Und schon morgen wird ein weiterer Kurs online gehen: „Persönliche Schutzausrüstung richtig anwenden“.
Der GKV-Spitzenverband hat seine Prüfungen über der Qualitätsmanagementmaßnahmen der freiberuflichen Hebammen vorerst eingestellt. Auch Verpflichtungen aus den Berufsordnungen werden derzeit sicherlich nicht überall überprüft. Wenn Sie jedoch noch Fortbildungsstunden absolvieren wollen oder müssen, so finden Sie auch zum Thema Notfallmanagement eigene Angebote auf OlGA sowie Links zu Onlineseminaren, die auch für Hebammen empfehlenswert sind.
Wir arbeiten daran, weitere Fortbildungsangebote des DHV digital anbieten zu können. Am besten, Sie schauen einfach immer wieder auf die Plattform, um über die neuesten Angebote und aktuellen Informationen auf dem Laufenden zu sein.