Das Coronavirus breitet sich weiterhin aus und inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle bestätigt worden. An dieser Stelle weisen wir auf aktuelle Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit der Situation hin.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes zur aktuellen Lage zu informieren. Hier finden Sie auch eine Übersicht mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus.
Bitte beachten Sie, dass in den Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen festgelegt sind. Dies gilt zum einen für den Umgang mit Verdachtsfällen und zum anderen für Schließungen von KiTas und Schulen. Verfolgen Sie die regionalen Veröffentlichungen und klären Sie frühzeitig mit Ihrem Team und Ihrem Arbeitgeber den Ablaufplan/Notfallplan, falls Sie z. B. wegen Ausfall der Kinderbetreuung den Dienstplan nicht einhalten können.
Weitere Hinweise:
Die Gesundheitsämter sind für die Bevölkerung zuständig, Betriebsärzt*innen für Mitarbeiter*innen der Unternehmen und Hausärzt*innen bzw. Kinderärzt*innen für Patient*innen.
Hausärzt*innen bzw. Kinderärzt*innen sollen bei Verdachtsfällen zunächst telefonisch kontaktiert werden.
Ein begründeter Verdachtsfall liegt vor, wenn aus den folgenden Kriterien 1+2 oder 1+3 erfüllt sind (Definition kann sich mit zunehmenden Fallzahlen ändern):
1. Unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere und
2. eine Reiseanamnese in ein/aus einem COVID-19-Risikogebiet
3. ein Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall
Auch der Patientenservice gibt unter der Rufummer "116 117" Auskunft zum Coronavirus.
Umgang mit dem Coronavirus im Arbeitsalltag und in der Ausbildung
Antworten auf häufige Fragen zum Arbeitsalltag (DHV, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hirschmüller, Stand: 01.04.)
Befristete Sonderregelungen für die Zeit der COVID 19-Pandemie (DHV, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hirschmüller, angepasste Version vom 25.03.)
Informationen zur Hebammenausbildung und zum -studium (DHV, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hirschmüller, Stand: 30.03.)
Die Aufsichtsbehörde für freiberuflich tätige Hebammen ist das örtliche Gesundheitsamt und hier werden die Vorgaben festgelegt. Wie alle Freiberuflerinnen können Hebammen dann Entschädigungen einfordern, wenn ihr Verdienstausfall aufgrund von angeordneter Quarantäne erfolgt. Vorsorgliche Einschränkungen (z. B. Absage von Kursen etc.) fallen in das Risiko der Hebamme.
Weitere nützliche Links:
- Tagesschau: FAQ "Corona und Arbeitsrecht", Video "Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus"
- Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
-
Empfehlungen für Beschäftigte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Schwangerschaft und Stillen
In diesem Infopapier hat der DHV Tipps zur Betreuung von Frauen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett für Hebammen (Stand: 19.03.) zusammengestellt.
Weitere nützliche Informationsseiten:
- Royal College of Obstetricians & Gynaecologists: https://www.rcog.org.uk/en/guidelines-research-services/guidelines/coronavirus-pregnancy/
- German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG): https://www.dggg.de/fileadmin/documents/Weitere_Nachrichten/2020/20200312_GBCOG_FAQ_Corona.pdf
- Empfehlungen der Nationalen Stillkomission: https://www.mri.bund.de/de/themen/nationale-stillkommission/stellungnahmen/stillen-covid-19/
- UNICEF: https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/coronavirus-das-sollten-eltern-wissen/211680
- IBCLC: https://www.stillen.at/vsloe-empfehlung-corona-virus-covid-19-und-stillen/
Informationen und Tipps zur Hygiene
Hygienetipps: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Ausgewählte Dokumente der BZgA stellen wir Ihnen auch hier zum Download bereit:
- Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus
- Broschüre "Infektionen vorbeugen: Hygiene schützt"
- Plakat "Die 10 wichtigsten Hygienetipps"
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.: Merkblatt zum Download, weitere Informationen finden Sie auf der Website
Zudem stellt der Thieme-Verlag relevante Fachinformationen kostenfrei zur Verfügung: https://www.thieme.de/corona
Bitte beachten Sie: Wann immer Sie im außerklinisch, ambulanten Bereich mit Covid-19 konfrontiert sind, kontaktieren Sie ihr Gesundheitsamt oder eine entsprechende örtliche Stelle. Gegebenenfalls erhalten Sie über diese Stelle Schutzkleidung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.