Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit heute liegt die am 28. April getroffene Vereinbarung über die Zuschläge für den Mehraufwand von Schutzausrüstung für Hebammen vor. Informieren Sie sich über die neu entstandenen Leistungspositionsnummern. Wir wissen, dass die derzeit marktüblichen Preise deutlich über den mit den Krankenkassen verhandelten Pauschalen liegen. Aber dennoch: Die neuen Zuschläge federn die derzeit zusätzlich entstehenden Kosten ab.
Bitte beachten Sie folgende zwei Hinweise:
- Die Vereinbarung gilt ausschließlich für erbrachte Leistungen im Zeitraum vom 19. März bis zum 19. Juni 2020.
- Die Zuschläge sind erst 6 Wochen nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung durch die Hebammen abrechnungsfähig. Grund hierfür ist die Anpassung der Abrechnungssoftware an die neuen Leistungspositionen.
Sie finden die Vereinbarung im Corona-Bereich unter Außerklinisch arbeiten/Vergütung sowie im Mitgliederbereich.
Ursula Jahn-Zöhrens
Beirätin für den Freiberuflichenbereich