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Aus aktuellem Anlass

Berufspolitik

Der Deutsche Hebammenverband mischt sich ein. Lesen Sie unsere Standpunkte und Stellungnahmen!

Fortführung digitaler Leistungserbringungen im Jahr 2021

Ursula Jahn-Zöhrens, Präsidiumsmitglied im Deutschen Hebammenverband (DHV)

Die Vertragspartner sind sich einig, dass auch im neuen Jahr die Leistungserbringung mit Hilfe digitaler Medien fortgeführt wird. „Der Deutsche Hebammenverband sieht dies als einzig mögliche Konsequenz aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit Covid-19“, so Ursula Jahn-Zöhrens, Präsidiumsmitglied im Deutschen Hebammenverband (DHV). „Wir begrüßen es sehr, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen unserer Haltung angeschlossen haben und die Sondervereinbarung für die digitale Leistungserbringung verlängern werden.“ Die neue Laufzeit der Sondervereinbarung wird mindestens bis zum 31. März 2021 sein. Der Deutsche Hebammenverband  setzt sich in weiteren Verhandlungen für die Fortführung digitaler Leistungserbringungen über den gesamten Zeitraum der Pandemie ein.

Zuletzt geändert am 16.12.2022