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Aus aktuellem Anlass

Berufspolitik

Der Deutsche Hebammenverband mischt sich ein. Lesen Sie unsere Standpunkte und Stellungnahmen!

Erhöhung des Zuschlags für Materialmehraufwand bei Schutzausrüstung für freiberuflich tätigen Hebammen

Zum 1. März 2021 werden die Zuschläge zu den Materialpauschalen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erhöht. Dies betrifft die Zuschläge bei Kontakten mit gesunden Schwangeren und Wöchnerinnen, also die Positionsnummern 3407 und 3507 bei Vorsorge und Hilfe bei Beschweren/Wehen. Diese werden von 0,49 Euro auf 0,70 Euro pro Kontakt erhöht. Im Wochenbett findet für die Positionsnummern 3807, 3877 und 3907 bei Kontakten im Rahmen der Wochenbettbegleitung und bei Beratung bei Stillschwierigkeiten und Ernährung ebenfalls eine Erhöhung von derzeit 0,62 Euro auf 0,83 Euro statt.

Derzeit bemühen wir uns die Positionsnummern bei infizierten Versicherten oder bei Verdacht  auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 anzupassen.

Wir sind froh, dass es diese Zahlungen gibt, wenn sie auch nicht immer kostendeckend sind. Als wir diese Pauschalen mit dem GKV-SV erstmalig verhandelt haben, gab es noch große Lieferengpässe für Schutzausrüstung. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Hebammen haben Zugang zu Masken, Handschuhen und Schutzkitteln.

Die damalige Situation erforderte, dass wir auf die Empfehlungen des Robert-Koch Instituts (RKI) für direkte Kontakte hingewiesen haben: Bei fehlender Schutzausrüstung sollten diese auf bis zu 15 Minuten begrenzt werden. Heute können Hebamme geschützt Hausbesuche machen, und es liegt in ihrem Ermessen, die Häufigkeit und zeitliche Dauer der direkten Kontakte zu gestalten. Ausschlaggebend muss die fachliche Einschätzung sein. In Kombination mit dem hoch priorisierten Infektionsschutz treffen Hebammen die Abwägung, welche Leistungen im persönlichen Kontakt erbracht werden sollten und welche Leistungen digital möglich sind.

Als Hebammenverband geben wir keine Empfehlung bezüglich der Häufigkeit und zeitlichen Dauer eines Hausbesuches.

Aufgrund des Infektionsgeschehens gehen wir heute davon aus, dass die Vereinbarung auch über den 31. März 2021 Gültigkeit behält. Wir informieren umgehend, wenn die Gespräche hierzu mit den Kassen und den Verbänden abgeschlossen sind.

Zuletzt geändert am 16.12.2022