Leider haben die Kassen diese Regelung für Hebammen nicht mehr verlängert. Der Hintergrund ist, dass sowohl die Politik als auch der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie quasi gegen Null fahren.
Hebammen gewährleisten bestmöglich die Versorgung von Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen auch unter Coronabedingungen. In unserem Bereich ist das Verschieben eines Termins wegen einer vermuteten oder bestätigten Sars-CoV-2-Infektion meist nicht möglich. Wir waren fest davon überzeugt, dass die Fortführung der PSA-Zuschläge außer Frage stehen würde. Leider wurden wir eines Besseren belehrt.
Die Vertragspartner sind sich aber darüber einig, dass in den Verhandlungen zu den Materialpauschalen die Aufwendungen für Hygienemaßnahmen eingepreist werden müssen.