Das Pflegebonusgesetz zeugt von einer großen Ignoranz gegenüber allen relevanten Berufsgruppen. In Bezug auf die Hebammen bedeutet es eine komplette Missachtung gegenüber den Leistungen, die sie in der Versorgung von Frauen und Familien in der Zeit der Corona-Pandemie erbracht haben – auch auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit.
Dass Hebammen bei der Prämienauszahlung nicht berücksichtigt werden, wertet der DHV als unverständlich, empörend und geringschätzend dieser Berufsgruppe gegenüber. Es ist Ausdruck einer allgemeinen Unkenntnis der Tätigkeitsfelder von Hebammen in Kliniken.
Und es ist festzustellen: Dieses Mal sind die Vergabekriterien noch schlimmer, als bei der vorherigen Auszahlung: Bei der vorherigen Auszahlung mussten sich Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung vor Ort auf eine Verteilung einigen. Das hatte zur Folge, dass Hebammen in einigen Häusern sowohl auf der Wochenstation als auch im Kreißsaal mitbedacht wurden.
Das ist durch das neue Gesetz ausgeschlossen. Die Verteilungskriterien sind im Gesetz festgelegt und erfolgen durch Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) anhand der Vollzeitpflegekräfte im Krankenhaus. Es wird nicht mehr vor Ort über die Verteilung entschieden. Das Gesetz bezieht sich ausschließlich auf Pflegefachkräfte – somit sind Hebammen von vornherein von einer Auszahlung ausgenommen.
Lesen Sie dazu auch unsere Stellungnahme und hören Sie unseren Beitrag in der Verbändeanhörung (ab Min 43).
Zur weiteren Erklärung:
Welche Klinik bekommt die Prämie?
Krankenhäuser, in denen 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden, erhalten insgesamt 500 Millionen zur Auszahlung der Einmalzahlung. Dies sind laut Bundesgesundheitsministerium 837 Kliniken in Deutschland. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern.
Welche Berufsgruppe bekommt den Pflegebonus?
Ausschließlich Pflegefachkräfte und Intensivpflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren.
Das bedeutet, es sind nur Pflegefachkräfte, die als solche ausgebildet sind. Hebammen und andere medizinische Fachberufe, die stark durch die Pandemie belastet waren, bekommen trotz lauter Proteste nichts.
Wie erfolgt die konkrete Verteilung der Prämie auf das Personal?
Die Verteilung ist vom Gesetz festgelegt und wird nach einem Schlüssel der Beschäftigten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen berechnet. Hebammen und andere Berufsgruppen sind nicht mitbedacht und fließen deshalb auch nicht in die Berechnung.
Andrea Ramsell
Beirätin für den Angestelltenbereich