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Aus aktuellem Anlass

Berufspolitik

Der Deutsche Hebammenverband mischt sich ein. Lesen Sie unsere Standpunkte und Stellungnahmen!

HebRech-Newsletter zur Telematikinfrastruktur

Nach dem Versand eines Newsletters von HebRech am 03. März haben den DHV erstaunte Nachfragen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur erreicht.

Daher möchte der DHV klarstellen, dass bisher kein verpflichtender Anschluss der Hebammen an die Telematikinfrastruktur vorgesehen ist.

Generell gibt es immer wieder Diskussionen zu einem verpflichtenden Anschluss ALLER Leistungserbringer, zuletzt angestoßen durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Diese Verpflichtung hätte diverse Auswirkungen und Voraussetzungen, so dass weder das BMG noch der GKV-Spitzenverband sie akut in Betracht ziehen. In den aktuell geplanten Gesetzesänderungen spielt diese Verpflichtung der Hebammen also noch keine Rolle und wir halten eine Verpflichtung der sonstigen Leistungserbringer, bevor alle Krankenhäuser erfolgreich angeschlossen wurden, für unrealistisch.

Die bisherige Refinanzierungsvereinbarung für die Ärzte wurde schon mehrfach aktualisiert, da diese aktuelle Marktpreise für Soft- und Hardware berücksichtigen, die sich selbstverständlich ändern können. Auch im Vertrag der Hebammen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenerstattung ist diese Aktualisierungspflicht festgeschrieben. Eine komplette Streichung der Refinanzierung ist gesetzlich nicht möglich. Allerdings werden Hebammen bei der Anbindung an die TI immer in Vorleistung gehen müssen, zudem kann es sein, dass die verhandelte Pauschale niedriger ist als das Angebot einzelner Softwarefirmen.

Was ist die TI?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die gesetzlich verankerte Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Sie soll Patientendaten sicher und zentral speichern, so dass Leistungserbringer besser kooperativ arbeiten können. Sie umfasst unter anderem die elektronische Patientenakte mit dem elektronischen Mutterpass und gesicherte Kommunikationskanäle (KIM und TIM) zwischen den Leistungserbringern.

Da die Telematikinfrastruktur ein abgesichertes System ist, werden für die Anbindung bestimmte Software, zudem der elektronische Heilberufeausweis und Lesegeräte benötigt

Ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist für die Hebammen freiwillig und bringt derzeit nur denjenigen Hebammen Vorteile, die bereits viel im Austausch mit anderen Leistungserbringern (Ärzt*innen, Krankenhäuser, Hebammen) sind oder diese konkret planen.

Auf unserer E-Learning-Plattform OlGA finden Sie eine Zusammenfassung der Infoveranstaltung zur Telematikinfrastruktur.

Zuletzt geändert am 16.12.2022