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Am 28. Juni 2010 fand eine öffentliche Anhörung zu den Forderungen des Deutschen Hebammenverbands vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt.
Informationen des DHV zum Ablauf des Petitionsverfahren
Wenn eine Petition mehr als 50.000 Unterschriften in den ersten drei Wochen erreicht hat, wird i.d. R. eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss durchgeführt, bei der der Petent/die Petentin Rederecht hat. Weitere Personen können dabei sein, haben aber kein Rederecht.
Diese Anhörung hat einen formalisierten Ablauf und wird live im Internet übertragen.
Ablauf
1. Der Petent/die Petentin hat 5 min., um den Sachverhalt kurz darzustellen.
2. Fragen der Ausschussmitglieder an Petent/Petentin
3. Fragen von Fraktionen an die Regierungsparteien, andere Ausschussmitglieder, Petent/Petentin
Die Petition des DHV hat die erforderlichen 50.000 Unterschriften innerhalb von drei Tagen erreicht. Bis zum 17.6. lagen 105 386 elektronische Mitzeichnungen vor sowie 80 970 Mitzeichnungen auf Papier. Sie ist damit die erfolgreichste Petition der letzten Jahre!
Auch die über 700 Beiträge im Diskussionsforum der Petition zeigen, dass das Anliegen der Petition von der Bevölkerung unterstützt wird. Der Petitionsausschuss hat daher die öffentliche Anhörung noch vor der Sommerpause auf den 28.6.2010 um 13:00 terminiert.
Bei der Anhörung selbst werden keine Entscheidungen getroffen.
Videoaufzeichnung der Petitionssitzung: Hebammen erhoffen Lösung