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DHV-Beauftragte für Fortbildung

Ute Petrus
Zur Kütte 12
36211 Alheim

Tel.: 05664 - 9390081
Fax 05664 - 9390082

petrus@
hebammenverband.de
   

Fortbildungspflicht in Bremen

Berufsordnung vom 11. Mai 2012

§ 7 Fortbildung

  1. Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Die Fortbildungspflicht umfasst die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse der Hebammenkunde und der für diesen Bereich relevanten medizinischen Wissenschaft.
  2. Die Fortbildungspflicht nach Absatz 1 umfasst die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von 60 Stunden in einem Zeitraum von jeweils drei Jahren ab dem 1. Januar 2013. Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger haben die Erfüllung der Fortbildungspflicht dem Gesundheitsamt innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Drei-Jahres-Zeitraumes in geeigneter Form nachzuweisen. Übt die Hebamme oder der Entbindungspfleger den Beruf länger als ein Jahr nicht aus, kann das Gesundheitsamt auf Antrag die Fortbildungspflicht für die jeweilige Zeit, längstens jedoch für zehn Jahre, aussetzen. Angestellte Hebammen und Entbindungspfleger haben den Nachweis nach Satz 2 ihrem Arbeitgeber gegenüber zu erbringen.
  3. Geeignete Fortbildungsmaßnahmen sind insbesondere Veranstaltungen, Kongresse, Tagungen und Qualitätszirkel, die sich auf das Tätigkeitsspektrum der Hebamme oder des Entbindungspflegers in den Gebieten der Schwangerschaftsbetreuung, der Geburtshilfe und der Wochenbettpflege sowie in Hygienefragen, einschließlich Notfälle und Reanimation in allen drei Bereichen, beziehen und die die von der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit bekanntgemachten Themen zum Gegenstand haben. Hierbei ist jeweils folgende Aufteilung zu erfüllen: Ein Drittel auf die Berufsaufgaben bezogene Fortbildungsinhalte, ein Drittel hälftig Notfallmanagement und Schlüsselqualifikation und ein Drittel zur freien Auswahl aus den in der Bekanntmachung nach Satz 1 aufgeführten Themen.

Bekanntmachung der Fortbildungsthemen nach § 7 Absatz 3 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Lande Bremen vom 11. Mai 2012
Download pdf-Datei, 3 Seiten

 

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Zuletzt geändert am 08.12.2022