Ute Petrus
Zur Kütte 12
36211 Alheim
Tel.: 05664 - 9390081
Fax 05664 - 9390082
Berufsordnung vom 3. Dezember 2010
Der § 2 Abs. 5 bestimmt die Fortbildungspflicht der Hessischen Hebammen und Entbindungspflegen mit folgendem Wortlaut:
(5) Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich durch geeignete Maßnahmen nach der Maßgabe der Empfehlung in Anlage 1 fortzubilden. Die Maßnahmen nach Satz 1 sollen neben dem Studium der Fachliteratur im Umfang von mindestens 60 Stunden in einem Zeitraum von drei Jahren durchgeführt werden. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde nachzuweisen.
Als geeignete Fortbildungen nach Anlage 1 werden empfohlen:
Geeignete Fortbildungen