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DHV-Beauftragte für Fortbildung

Ute Petrus
Zur Kütte 12
36211 Alheim

Tel.: 05664 - 9390081
Fax 05664 - 9390082

petrus@
hebammenverband.de
   

Fortbildungspflicht in Rheinland-Pfalz

Berufsordnung vom 14. März 1995

§ 8

Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich regelmäßig beruflich fortzubilden, insbesondere durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und durch Studium von Fachliteratur. Sie haben dem Gesundheitsamt auf Verlangen die von ihnen durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen in geeigneter Form nachzuweisen. Das Gesundheitsamt kann die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anordnen.

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Zuletzt geändert am 08.12.2022