Ute Petrus
Zur Kütte 12
36211 Alheim
Tel.: 05664 - 9390081
Fax 05664 - 9390082
Berufsordnung vom 14. März 1995
§ 8
Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich regelmäßig beruflich fortzubilden, insbesondere durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und durch Studium von Fachliteratur. Sie haben dem Gesundheitsamt auf Verlangen die von ihnen durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen in geeigneter Form nachzuweisen. Das Gesundheitsamt kann die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anordnen.