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DHV-Beauftragte für Fortbildung

Ute Petrus
Zur Kütte 12
36211 Alheim

Tel.: 05664 - 9390081
Fax 05664 - 9390082

petrus@
hebammenverband.de
   

Fortbildungspflicht im Saarland

Berufsordnung vom 07. Oktober 2000

§7 Fortbildung

(1) Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich über die für ihre Berufausübung geltenden Vorschriften und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu unterrichten und sich regelmäßig beruflich fortzubilden.

(2) Geeignet für die Fortbildung sind insbesondere die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Hebammen Schule und der Hebammenverbände sowie das Studium der Fachliteratur.

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Zuletzt geändert am 08.12.2022