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DHV-Beauftragte für Fortbildung

Ute Petrus
Zur Kütte 12
36211 Alheim

Tel.: 05664 - 9390081
Fax 05664 - 9390082

petrus@
hebammenverband.de
   

Fortbildungspflicht in Schleswig-Holstein

Berufsordnung vom 24. Februar 1997

§7 Fortbildung

(1) Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich über geltende Vorschriften zu unterrichten und sich regelmäßig beruflich fortzubilden.

(2) Geeignet für die Fortbildung sind insbesondere die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Hebammenschulen und der Hebammenverbände sowie das Studium der Fachliteratur.

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Zuletzt geändert am 08.12.2022