Ute Petrus
Zur Kütte 12
36211 Alheim
Tel.: 05664 - 9390081
Fax 05664 - 9390082
Berufsordnung vom 24. November 1998
§6
(1) Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich beruflich fortzubilden.
(2) Geeignete Mittel der Fortbildung sind insbesondere die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Hebammenverbände und der Hebammenschulen sowie das Studium von Fachliteratur.
(3) Hebammen und Entbindungspfleger haben in dem Umfang von den Fortbildungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, wie dies zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse erforderlich ist.
(4) Die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger haben die Fortbildung auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt nachzuweisen.
Der Hebammenlandesverband Thüringen e.V. empfiehlt seinen beruflich aktiven Mitgliedern innerhalb von drei Kalenderjahren mindestens 40 Fortbildungsstunden (a 45 Minuten) zu absolvieren. Es wird empfohlen, innerhalb dieses Zeitrahmens mindestens jeweils eine Fortbildung in den Bereichen Berufsaufgaben und Notfallmanagement zu besuchen.
Zusätzlich können je nach Berufsbild Fortbildungsstunden aus den Bereichen Schlüsselkompetenzen und Komplementärmethoden einfließen.
Geeignete Fortbildungsveranstaltungen bieten die Hebammenverbände und Hebammenschulen an, z.B.:
• Kongresse
• Seminare
• Workshops
• Qualitätszirkel
• Weiterbildungskurse
• mediengestütztes Eigenstudium mit Bearbeitungsnachweis
(Fachliteratur, E-Learning)
• strukturierte Praxisreflexion
Weiterhin können bei Erfüllung der Qualitätskriterien des Hebammenlandesverbandes Thüringen e.V. auch Veranstaltungen anderer Anbieter geeignet sein.
Berufsaufgabenbezogene Fortbildungen
Neue Erkenntnisse und evidenzbasiertes Wissen sowie Vertiefung und Erweite- rung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Berufsaufgaben der Hebammen:
Fortbildungen im Notfallmanagement
Schwangerschaft
• Kreislauf- Probleme
• (Hyper)Emesis
• Psychische Störung
• Infektionen
• Blutungen
• Thrombose/Embolie
• Hypertensive Erkrankungen
Notfälle unter der Geburt
• Blutungen
• Infektionen
• Fruchtwasserembolie
• Uterusruptur
• Eklampsie/ Hellp- Syndrom
• Epilepsie
• Geburtsstillstand
• Manuelle Plazentalösung
• Atonie
• Vital bedrohliche Geburtsverletzungen z.B. Zervixriss
• Pathologische Herztonveränderung
• Intrauterine Not
• Vorzeitige Plazentalösung
• Amnioninfektion
• Nabelschnurvorfall
• Schulterdystokie
• Unerwartete Steißlage
• Reanimation des Neugeborenen
• Atemnotsyndrom
• Fehlbildungen
Wochenbett
• Blutungen
• Thrombose/Embolie
• Infektionen
• Lochialstau (Rückbildungsstörung)
• Mastitis
• Psychische Erkrankungen
• Neugeborenengelbsucht
• Infektionen
• Gedeihstörung nach der Geburt (ernährungsbedingt/organisch bedingt)
Fortbildungen in berufsbezogenen Schlüsselkompetenzen
Nach dem Kompetenzprofil des Pädagogischen Fachbeirates des Deutschen Hebammenverbandes e.V. für die deutsche Hebammenausbildung sind neben dem theoretischen und wissenschaftlichen Fachwissen und den erforderlichen Fertigkeiten zu Physiologie, Risiken und Pathologie von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett weitere Kompetenzen von Bedeutung:
Dafür sind kompetenzbezogene Fortbildungsthemen empfehlenswert:
Methodenkompetenzen (z.B. wissenschaftliches Arbeiten, Leitung von Qualitätszirkeln, Fachenglisch, Computer)
Sozial-kommunikative Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Beratungskompetenz, Teamentwicklung, Konfliktmanagement, Betreuung bei Migration, Casemanagement, Interdisziplinäre Zusammenarbeit)
Personale Kompetenzen (z.B. Trauerbegleitung, ethische Aspekte in der Geburtshilfe, Prävention von Burnout, Stressbewältigung, Supervision)
Interesse und Engagement für die Arbeit des Berufsverbandes (z.B. Besuch einer Mitgliederversammlung, aktive Mitarbeit im Hebammenlandesverband)
Fortbildungen in Komplementärmethoden
Akupunktur, Homöopathie, Aromatherapie. Bachblüten, Babymassage, Fußreflexzonentherapie, u.ä. (Wirksamkeitsnachweis und Evidenzbasierung beachten)
Fortbildungsziele
Berufliche Fort- und Weiterbildungen sollen die Qualität der gewissenhaften Berufsausübung für Hebammen und Entbindungspfleger nach dem jeweiligen Stand der medizinischen, psychologischen, soziologischen und geburtshilflichen Erkenntnisse sichern, die Berufsausübung in sich verändernden Lebenslagen und Versorgungsformen unterstützen sowie der wachsenden Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung Rechnung tragen.
Berufliche Fortbildung soll der Wiederholung und Aktualisierung sowie des Neuerwerbs von theoretischem Wissen und fachlicher sowie persönlicher Kompetenz dienen. Weiterhin sollen die methodischen Kompetenzen zur selbständigen Beurteilung wissenschaftlicher Grundlagen und Vorgehensweisen in der Hebammenarbeit gefördert werden. Die kontinuierliche berufsbegleitende Reflexion der eigenen beruflichen Praxis und die Unterstützung der interdisziplinären Zusammenarbeit sind weitere Schwerpunkte der beruflichen Fortbildung.
Fortbildungsinhalte
• Entsprechen den Zielen der Berufsordnung
• Entsprechen dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand
• Sind für die berufliche Praxis anwendbar
• werden von qualifizierten Referenten vermittelt
• sind konzeptionell strukturiert
• werden mit entsprechenden pädagogischen Methoden vermittelt
Fortbildungsbeschreibung
Die inhaltliche Beschreibung eines Fortbildungsangebotes zeigt die berufsaufgabenbezogene Eignung auf. Es wird ersichtlich, welche Kompetenzen die Hebamme vertiefen kann. Als weitere Fortbildungsziele werden die Evidenzbasierung und die Vertiefung von Schlüsselkompetenzen (Methodenkompetenzen, sozial-kommunikative Kompetenzen, personale Kompetenzen) genannt.
Folgende Informationen sollte ein Fortbildungsangebot enthalten:
• Thema, Ziele und Inhalte der Fortbildung
• Aktualität, Relevanz, Evidenzbasierung
• Name und Qualifikation des/der Referenten/in
• Lehr-/ Lernmethoden
• Form der Lernzielkontrolle
• Literatur, Fortbildungsskript
• Zielgruppe, maximale Teilnehmerzahl
• Veranstaltungsort, Datum, Uhrzeit, Stundenzahl
• Veranstalter, Ansprechpartner, Anschrift
Fortbildungsarten
Entsprechend der eigenen Berufssituation und dem eigenen Lernverhalten werden den Hebammen verschiedene Fortbildungsarten empfohlen:
• Fortbildungsveranstaltungen ( Vorträge, Seminare, Workshops)
• Tagungen und Kongresse
• Mediengestütztes Selbststudium (Fachliteratur, Online-Seminare)
• Klinische Fortbildungen (Hospitationen, Fallbesprechungen)
• Strukturierte Praxisreflexion
• Qualitätszirkel, Supervision
• Weiterbildungen und Studium
• Eigene wissenschaftliche Tätigkeit
Fortbildungsnachweis
Die Hebamme erhält beim Besuch einer Fortbildungsveranstaltung eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zu Fortbildungsinhalten, Referent/in sowie Zeit und Ort der Veranstaltung. Bei Veranstaltungen des Hebammenlandesverbandes wird die Anzahl der Fortbildungsstunden entsprechend den Kategorien der Fortbildungsempfehlung ausgewiesen.
Literaturstudium, Praxisreflexion und die Teilnahme an Qualitätszirkeln und Supervision werden anhand strukturierter Dokumentationen als berufsbezogene Aktivitäten nachgewiesen (DHV Hebammen-Kompetenzprofil)