Werden Sie Mitglied in Ihrem Landesverband!

Der Deutsche Hebammenverband ist der Dachverband der 16 Hebammenlandesverbände. Hier werden die Interessen von rund 22.000 Hebammen, die bei uns mitgliedschaftlich organisiert sind, gemeinsam vertreten.

Schließen Sie sich dem Hebammenverband in ihrem Bundesland an und nutzen Sie folgende Services:

  • Hilfe bei der Existenzgründung

  • Beratung bei hebammenspezifischen Problemen

  • Hilfe bei Rechtsfragen

  • Sicherheit im Schadensfall

  • Preiswerte, anerkannte Fortbildungen

  • Exklusive Versicherungen für Hebammen

Die Anmeldung als Mitglied können Sie auf den Websites der Landesverbände oder direkt hier unter „Mitglied werden“ vornehmen.

Unser Leistungsangebot

Die Leistungen und Angebote, die der Deutsche Hebammenverband für seine Mitglieder bereit hält, sind jetzt schon weitreichend und für einen Berufsverband einzigartig. Neben der berufspolitischen Vertretung bietet der DHV beispielsweise Sicherheit im Schadensfall, umfangreiche individuelle Beratung bei allen hebammenspezifischen Problemen und Hilfe bei Rechtsfragen. Die Services werden ständig geprüft und erweitert.

DHV-Mitgliedschaft und Beitritt zum Hebammenhilfevertrag (Vertragspartnerliste)

Sie haben sich entschieden, in einem der 16 DHV-Landesverbände Mitglied zu werden? Dann schauen Sie zunächst einmal, welche Mitgliedschaftsform für Sie in Frage kommt und beantragen Sie dann im Anschluss die Mitgliedschaft über unser Online-Antragsformular. Hier finden Sie auch das Formular für den Beitritt zur Vertragspartnerliste sowie das Widerrufsformular.

Freiberuflich tätige Hebamme:
Welche Unterlagen muss ich beim DHV für die Freiberuflichkeit einreichen?

Sie möchten in die Freiberuflichkeit starten, sind sich aber unsicher, welche Formulare und Unterlagen Sie dafür bereithalten müssen? Schauen Sie einfach, welche der folgenden Aussagen auf Sie zutrifft und nutzen Sie die dort hinterlegten Checklisten.

Wichtig: Als ordentliches Mitglied des DHV müssen Sie dem Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen über den Verband beitreten. Mit einem Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung können Sie auf der Vertragspartnerliste angemeldet werden. Damit der DHV Sie ordnungsgemäß auf der Vertragspartnerliste anmelden kann, füllen Sie bitte die Anlage 0.1 Beitritts- und Änderungsformular zum Hebammenhilfevertrag (ehemals Abfrageformular 4.2) aus.

Erst nach Angabe aller notwendigen Daten und Unterzeichnung dieser Anlage dürfen Sie von Ihnen erbrachten freiberufliche Hebammenleistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Geben Sie bitte etwaige Änderungen auch über das Formular an den DHV weiter. 

Nicht vergessen: Das Antragsformular für die Gruppenhaftpflichtversicherung finden Sie als „Aufnahmeantrag / Änderungsantrag Form 1-5“ im Mitgliederbereich, sobald Sie sich als Mitglied dort einloggen können.

Social Media

Folgen Sie uns über Social Media. Wir freuen uns über jeden Austausch. Dabei bitten wir um einen verantwortungsbewussten, respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander und in diesem Sinne um Beachtung unserer Netiquette.

Kontakt

Eine Gemeinschaft lebt vom Dialog. Kommen Sie mit Ihren Anregungen und Fragen gerne auf uns zu. Wir sind für Sie da und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.