Der Deutsche Hebammenverband ist mit über 19.000 Mitgliedern die starke politische Interessenvertretung für alle Hebammen. Wir sorgen dafür, dass Hebammen bei Gesetzesvorhaben gehört werden und eine laute Stimme bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen haben. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedern folgende Services:
Die Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Hebammenverband im Überblick!
Das Bundesland Ihres Wohnsitzes bestimmt über Ihre Landesverbandzugehörigkeit. Die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft läuft über die Bundesgeschäftsstelle des DHV.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 295 Euro im Jahr, für WeHen/Studierende 30 Euro im Jahr und für außerordentliche Mitglieder 50 Euro im Jahr.
Mitgliedsform | Bis 31. Dezember 2017 | Ab 1. Januar 2018 |
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ordentliche Mitgliedschaft | 250 Euro/Jahr | 295 Euro/Jahr |
außerordentliche Mitgliedschaft | 30 Euro/Jahr | 50 Euro/Jahr |
WeHen/Studierende | 13 Euro/Jahr | 30 Euro/Jahr |
Es sind folgende Mitgliedschaftsformen möglich:
Die ordentliche Mitgliedschaft für Hebammen mit aktiver Berufsausübung in originärer Hebammentätigkeit, in Lehre und Forschung und in bezahlter Verbandsarbeit.
Beitrittserklärung als PDF-Datei zum Download
Die außerordentliche Mitgliedschaft für Rentner*innen, nicht Erwerbstätige, Erwerbslose, Erwerbunfähige, Hebammen in Mutterschutz / Erziehungszeit, Hebammen in Auslandstätigkeit (ohne Versicherungsschutz) , Hebammen in fachfremden Berufen und juristische Personen wie HgE / hebammengeleitete Praxen.
Beitrittserklärung als PDF-Datei zum Download
Mitgliedschaft für Werdende Hebammen
Werdende Hebammen sind ordentliche Mitglieder mit reduziertem Beitrag und gehen mit Aufnahme der Berufstätigkeit automatisch in eine Vollmitgliedschaft über.
Beitrittserklärung für Werdende Hebammen als PDF-Datei zum Download
Die Mitgliedschaft für Hebammengeleitete Einrichtungen
Die Übernahme der Betriebskosten für Geburtshäuser durch die Krankenkassen wurde am 27. Juni 2008 durch die gemeinsame Schiedsstelle der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Hebammenvertreterinnen beschlossen.
Beitrittserklärung zum Download
Ehrenmitgliedschaft
Genauere Informationen können der Satzung Ihres Landesverbandes entnommen werden.
Wenn Sie das entsprechende Formular ausgefüllt und ausgedruckt haben, schicken Sie es uns zu.
Als ordentliches Mitglied des DHV müssen Sie dem Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen über den Verband beitreten. Damit der DHV Sie ordnungsgemäß auf der Vertragspartnerliste anmelden kann, füllen Sie bitte das Antragsformular 4.2 aus.
Erst nach Angabe aller notwendigen Daten und Unterzeichnung des Antragsformular 4.2 dürfen Sie von Ihnen erbrachten freiberufliche Hebammenleistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Geben Sie bitte etwaige Änderungen auch über das Formular an den DHV weiter.