Deutsch English

Beauftragte für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die BGW ist ein Zweig der Sozialversicherung. Wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Versicherung. Die Mitgliedschaft bei der BGW, unserem zuständigem Unfallversicherungsträger ist für jede freiberuflich arbeitende Hebamme Pflicht.

zurück 

Zuletzt geändert am 08.12.2022